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Der Gewinn vor Steuern wird berechnet, indem die Aufwendungen eines Unternehmens ohne Berücksichtigung von Körperschaftsteuern vom Einkommen abgezogen werden.In die Berechnung des Vorsteuerergebnisses sind fixe Aufwendungen, Rückzahlungen von langfristigen Schulden und Versicherungen, variable Aufwendungen wie Löhne, Werbe- und Bürokosten sowie nicht zahlungswirksame Aufwendungen wie Abschreibungen und Amortisationen einbezogen. Unternehmer verwenden diese Zahl häufig, um zu bestimmen, ob Mittel für zusätzliche Entschädigungen des Beamten und Ausschüttungen von Anteilseignern zur Verfügung stehen.
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Berechnen Sie den Bruttogewinn, indem Sie die Kosten der verkauften Waren vom Einkommen abziehen. Die Kosten der verkauften Waren umfassen Ausgaben wie Material, Unterlieferanten, direkte Arbeitskosten und sonstige Arbeitskosten, die direkt mit dem Endprodukt zusammenhängen. Die Kosten der verkauften Waren sind in gewerblichen oder Dienstleistungsunternehmen nicht relevant.
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Ziehen Sie die Vertriebs- und Verwaltungskosten des Unternehmens vom berechneten Bruttogewinn ab. Die Vertriebs- und allgemeinen Verwaltungskosten umfassen Miete, Nebenkosten, Bürokosten, Gehaltsabrechnungen für Beamte und Büros sowie die entsprechenden Lohnsteuern. Der sich ergebende Wert entspricht dem EBITDA oder dem Ergebnis vor Zinsaufwand, Steuern und Abschreibungen.
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Ziehen Sie Zinsaufwendungen und Abschreibungen vom EBITDA ab, um das Ergebnis vor Steuern oder das Ergebnis vor Steuern zu erzielen.