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Sie können Personen als abhängige Personen Ihrer Einkommenssteuer geltend machen, auch wenn sie nicht mit Ihnen verbunden sind. Dazu gehört eine Freundin oder ein Freund oder sogar die Freundin oder ein Freund eines Ihrer Kinder. Eine nicht verwandte Person muss jedoch zunächst mehrere Bedingungen erfüllen, um sich als abhängig zu qualifizieren.
Qualifikationsregeln
Das Steuerkennzeichen erkennt ein "qualifizierendes Kind" und einen "qualifizierenden Verwandten" als berechtigte Angehörige an. Jeder, der nicht mit Ihnen verwandt ist, muss die Definition des Internal Revenue Service eines qualifizierten Verwandten erfüllen, damit Sie diese Person als unterhaltsberechtigt bezeichnen können. Dies ist unabhängig vom Alter der Person der Fall. Trotz des Namens muss eine Familienbeziehung kein qualifizierender Verwandter sein.
Qualifikationsbedingungen
Ein Freund oder eine Freundin muss vier Bedingungen erfüllen, damit Sie diese Person als qualifizierten Verwandten geltend machen können. Der erste ist der "kein qualifizierender Kindertest". Grundsätzlich können Sie jemanden nicht als unterhaltsberechtigt erheben, wenn diese Person aufgrund der Steuererklärung eines anderen als unterhaltsberechtigtes Kind geltend gemacht werden könnte. Die zweite Bedingung erfordert, dass die Person das ganze Jahr über Mitglied Ihres Haushalts ist. Der dritte ist, dass Sie mehr als die Hälfte der Lebenshaltungskosten der Person gezahlt haben müssen. Schließlich kann die Person kein Einkommen haben, das den persönlichen Freistellungsbetrag des IRS übersteigt. Im Jahr 2015 waren das 4.000 Dollar.