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Die Besteuerung von Abzügen kann einer der kniffligsten Aspekte bei der Abgabe Ihrer Steuern sein, da die Steuerhefte nicht immer genau angeben, was abgezogen werden kann und was nicht. Eine häufig gestellte Frage ist, ob Kabelfernseh- und Telefonkosten als abzugsfähige Nebenkosten angesehen werden können.
Hausarbeit
Die IRS-Bestimmungen geben an, dass Steuerpflichtige, die einen Teil ihres Eigenheims als Arbeitsbereich oder als Privatunternehmen nutzen, bestimmte Ausgaben in Verbindung mit ihrem Eigenheim abziehen können, einschließlich der Nebenkosten, sofern diese ausschließlich mit der Geschäftsnutzung zusammenhängen. Sie können jedoch keine Ausgaben abziehen, die sich auf den persönlichen Gebrauch sowie geschäftliche Zwecke beziehen.
Haustelefon
Unter Anwendung dieser Geschäftsgrundsätze für den Telefondienst vertritt der IRS die Auffassung, dass die Grundgebühr für die Haupttelefonleitung und die damit verbundenen Steuern als nicht abzugsfähige Kosten gelten. Der Steuerzahler kann jedoch die Kosten geschäftsbezogener Ferngespräche von dieser Leitung sowie die Kosten einer zweiten, ausschließlich geschäftlichen Telefonleitung und der damit verbundenen Kosten abziehen. Gleiches gilt auch für die Verwendung eines Mobiltelefons.
Kabelfernsehen
Unter Verwendung der gleichen Bestimmungen und des Ausschlusses von Ausgaben, die nicht streng geschäftsbezogen sind, wäre der Kabelfernsehdienst kein gültiger Abzug, da der IRS argumentieren würde, dass dies hauptsächlich eine Unterhaltungskostenausgabe darstellt. Es können jedoch bestimmte Kanäle, Programmierstufen oder andere Kabelfernsehkosten zulässig sein, die sich als direkt und ausschließlich an Ihr Unternehmen gebunden erweisen könnten. Für Bloomberg oder CNBC kann eine zusätzliche Gebühr anfallen.