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Die Sozialversicherung bietet den Arbeitnehmern und ihren Familienangehörigen hilfreiche Vorteile. Wenn Sie mit einem Arbeitnehmer verheiratet sind, der im Laufe der Jahre Sozialversicherungssteuern entrichtet hat, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Leistungen gemäß den Angaben Ihres Ehepartners. Wenn Sie nur in Teilzeit gearbeitet haben oder überhaupt nicht gearbeitet haben, können Ihnen die Leistungen des Ehepartners enorm helfen, wenn Ihr berufstätiger Ehepartner in Rente geht.
Regeln für den Ehepartner
Die erste Regel für den Erhalt von Leistungen als Ehepartner ist, dass Sie nicht bereits in Ihrem eigenen Register für höhere Leistungen qualifiziert sind. Die zweite Regel lautet, dass Sie mindestens 62 Jahre alt sein müssen, um die Leistungen des Ehepartners zu erhalten. Der einzige Fall, in dem Sie die Leistungen des Ehepartners unter 62 Jahren erhalten können, ist, wenn Sie das Kind Ihres Ehepartners betreuen, das ebenfalls Leistungen bezieht (z. B. ein behindertes Kind). Zusätzlich zu Ihrem monatlichen Ehegattengeld erhalten Sie ab dem 65. Lebensjahr auch Medicare, das gesetzliche Krankenversicherungsprogramm für ältere Menschen. Beachten Sie, dass geschiedene Ehepartner auch Anspruch auf Leistungen haben, solange sie mindestens zehn Jahre mit dem Arbeitnehmer verheiratet waren.
Regeln für den Arbeiter
Bevor Sie sich nach den Angaben Ihres arbeitenden Ehepartners für Leistungen qualifizieren können, muss der Arbeitnehmer qualifiziert sein. Der Arbeitnehmer muss mindestens 62 Jahre alt sein und hat in der Regel 40 Leistungspunkte oder 10 Jahre Arbeit, während er Sozialversicherungssteuern bezahlt. Wenn der Arbeitnehmer vor 1929 geboren wurde, benötigt er weniger Arbeitskredite, um sich zu qualifizieren. Obwohl Sie sich im Alter von 62 Jahren für eine Altersrente qualifizieren können, warten viele Menschen bis zum vollen Rentenalter (65, 66 oder 67, abhängig vom Geburtsjahr), um ihre monatliche Höchstleistung zu erhalten. Wenn Sie im Alter von 62 Jahren Leistungen erhalten, erhalten Sie und Ihr Ehepartner reduzierte Leistungen.
Regeln für Leistungsbeträge
Ein Ehepartner erhält in der Regel bis zur Hälfte der Altersrente des Arbeitnehmers. Beispielsweise betrug die durchschnittliche Altersrente im März 2011 1.178 USD. Wenn der pensionierte Arbeitnehmer in der Familie diesen Betrag erhält, erhalten Sie, der Ehepartner, 589 US-Dollar. Eine Familie kann jedoch nicht mehr als 180 Prozent der Sozialleistung des Arbeitnehmers erhalten. Wenn andere Familienmitglieder Leistungen aus demselben Arbeitsverhältnis erhalten, werden ihre Leistungen proportional gekürzt, um die Familie unter dem Höchstwert zu halten. Der Leistungsbetrag des Arbeitnehmers wird jedoch niemals beeinflusst.
zusätzliche Information
Wenn Sie bereit sind, die Leistungen des Ehepartners zu beantragen, können Sie sich online, telefonisch oder persönlich bewerben.Unabhängig davon, wie Sie sich bewerben, benötigen Sie Ihre grundlegenden persönlichen Informationen (Sozialversicherungsnummer, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeitsstatus) und Angaben zum Ehepartner (Ehe- / Scheidungsnachweis, Sozialversicherungsnummer des Ehepartners und Geburtsdatum).