Inhaltsverzeichnis:
- Teilweise Änderung der Eigentumsverhältnisse
- Mit einer Buyout-Vereinbarung
- Ohne Buyout-Vereinbarung
- Änderungen des gesamten Eigentums
- Mit festgelegten Bedingungen
- Wenn der Betriebsvertrag keine Rückstellung für einen Massenverkauf enthält
Das Eigentum an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann sich teilweise ändern, wenn ein oder mehrere Mitglieder ihre Aktien verkaufen. Das Eigentum kann sich auch völlig ändern, wenn die derzeitigen Mitglieder der LLC zustimmen, die LLC zusammen mit ihren Vermögenswerten und Verbindlichkeiten auf neue Eigentümer zu übertragen. Dies wird oft als Massenverkauf bezeichnet.
Teilweise Änderung der Eigentumsverhältnisse
Mit einer Buyout-Vereinbarung
Die meisten LLC-Betriebsvereinbarungen enthalten Bestimmungen zum Rückkauf. Bei einem teilweisen Eigentümerwechsel folgen die Mitglieder den im Betriebsvertrag festgelegten rechtsverbindlichen Buyout-Verfahren. Beispielsweise kann in der Vereinbarung festgelegt werden, dass zwei Drittel der derzeitigen Mitglieder der Aufnahme neuer Mitglieder zustimmen müssen.
Ohne Buyout-Vereinbarung
Wenn die Mitglieder sich einig sind, dass neue Mitglieder aufgenommen werden sollen und keine Buyout-Vereinbarung vorliegt, müssen sie möglicherweise diese Verfahren ausarbeiten Ad hoc, stimmen Sie dann ab, um sie in die Betriebsvereinbarung aufzunehmen.
Die Situation wird komplizierter, wenn es kein Buyout-Verfahren gibt und ein Mitglied die LLC verlassen möchte. Die Auflösungsregeln Ihres Staates können möglicherweise Anwendung finden, da ein Mitglied immer das Recht hat, die Auflösung der LLC zu fordern. In Kalifornien zum Beispiel werden in den staatlichen Gesetzen "festgefahrenes Management" oder "in innerem Zwiespalt" eingeschlossenes Management als Gründe für eine gerichtliche Auflösung genannt.
Änderungen des gesamten Eigentums
Mit festgelegten Bedingungen
In den meisten Staaten muss eine Mehrheit der Eigentümer den Massenverkauf genehmigen, sofern in der Betriebsvereinbarung nichts anderes festgelegt ist. In einigen Bundesstaaten, beispielsweise in New Jersey, müssen Bulk-Verkäufe von LLCs beim Staat registriert werden. In fast jedem Bundesstaat müssen die Verkäufer die Gläubiger über einen Massenverkauf informieren, in der Regel mit Vorankündigung. Um mehr über die Gesetze Ihres Bundesstaates zu Buyouts und Massenverkäufen zu erfahren, wenden Sie sich an das Staatssekretariat. Die meisten sind online verfügbar.
Verkäufe größerer Unternehmen erfordern normalerweise die Erstellung eines detaillierten Verkaufsvertrags, der diesem von der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission) zur Verfügung gestellten Beispiel ähnlich ist. Kleinere Unternehmen haben möglicherweise relativ einfache Verkaufsabkommen, die von Käufern und Verkäufern getroffen werden.
Wenn der Betriebsvertrag keine Rückstellung für einen Massenverkauf enthält
In diesem Fall muss die erforderliche Mehrheit der Mitglieder einen Verkaufspreis und die Verkaufsbedingungen vereinbaren. Dies ist möglicherweise nicht einfach, da unter anderem jedes Mitglied eine andere Steuerbasis hat. Schreiben für die American Bar Association, Wirtschaftsrecht heute, Die Anwälte L. Andrew Immerman und Joseph C. Mandarino weisen darauf hin, dass der Verkauf für einige Mitglieder vernachlässigbare steuerliche Konsequenzen und für andere erhebliche steuerliche Konsequenzen haben kann. In einigen Fällen können, wie sie feststellen, kurzfristige Kapitalertragssteuern, deren Steuersätze den normalen Einkommenssätzen entsprechen, auf Teile des Erlöses des Buy-Outs fällig werden. Nicht alle Mitglieder erhalten die gleiche Kapitalgewinnbehandlung.
Wenn sich die Mitglieder nicht auf einen Verkaufspreis und -bedingungen einigen können, ist das Rechtsmittel die gerichtliche Auflösung.