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Der Nationalen Koalition für Obdachlose zufolge ist einer der Hauptgründe für Obdachlosigkeit der Verlust eines Arbeitsplatzes. Wenn eine Person einen Arbeitsplatz verliert, verliert sie eine Einkommensquelle, was bedeutet, dass sie möglicherweise nicht in der Lage ist, für ein Heim zu zahlen. In vielen Fällen kann ein neu arbeitsloser Obdachloser noch Leistungen beziehen.
Arbeitslosengeld
Leistungen bei Arbeitslosigkeit sind Leistungen an staatliche Stellen, die vor kurzem von ihrem Arbeitsplatz entlassen wurden und einen Wiedereinstieg in die Belegschaft anstreben. Diese Leistungen sind nicht von einer Person mit festem Wohnsitz abhängig. In der Tat können diese Leistungen einer Person helfen, für einen Wohnort zu zahlen, was der Person bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz helfen kann.
Berechtigung
Eine Person hat Anspruch auf Arbeitslosigkeit, wenn sie die vom Staat festgelegten Bedingungen erfüllt. Im Allgemeinen kann eine Person Arbeitslosigkeit erhalten, wenn sie aus Gründen entzogen wurde, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen. Außerdem muss die Person, während sie Leistungen erhält, ständig auf der Suche nach einem neuen Job sein und zur Verfügung stehen, um einen Job anzunehmen, der ihren Fähigkeiten entspricht, wenn sie ihm angeboten wird.
Obdachlos
Obdachlos zu sein, schließt eine Person nicht aus, Leistungen bei Arbeitslosigkeit zu beziehen, da ein stabiler Wohnort keine Voraussetzung für den Bezug von Leistungen ist. Eine Obdachlose muss jedoch nachweisen können, dass sie weiterhin Arbeit suchen kann, und wenn eine Stelle angeboten wird, kann sie diese auch annehmen, obwohl sie keine feste Adresse hat.
Überlegungen
Eine Person wird nicht in der Lage sein, Arbeitslosenunterstützung zu erhalten, nur weil sie obdachlos ist. Dies liegt daran, dass Leistungen für Personen vorgesehen sind, die kürzlich ihren Arbeitsplatz verloren haben, und nicht für Menschen, die seit Jahren keine Arbeit mehr haben. Chronisch Obdachlose können jedoch auch für andere Arten der staatlichen Unterstützung in Frage kommen, z. B. Lebensmittelmarken oder ergänzende Sicherheitsleistungen, die beide von der Bundesregierung bereitgestellt werden.