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Banken, Hypothekenbanken, potenzielle Vermieter und Regierungsbehörden überprüfen regelmäßig das Einkommen, bevor sie finanzbasierte Entscheidungen treffen. Als Arbeitgeber schreiben Sie oder ein Vertreter aus der Personalabteilung oder der Gehaltsliste den Brief im Namen eines Mitarbeiters. Wenn Sie jedoch selbstständig sind oder einen Brief schreiben, um ein zusätzliches Einkommen zu überprüfen, müssen Sie den Brief selbst schreiben. Unabhängig davon kann das Verständnis des Wesentlichen sicherstellen, dass der Brief nur relevante Informationen enthält.
Ein im Auftrag eines Mitarbeiters geschriebener Brief
Ein Einkommensnachweis, der im Namen eines Mitarbeiters geschrieben wurde, sollte im Briefkopf des Unternehmens enthalten sein. Auch wenn dies nicht immer erforderlich ist, kann für einen Brief oder eine Hypothekenbank auch ein Firmensiegel oder ein Notarstempel erforderlich sein. Die einzige Information, die darin enthalten sein sollte, ist der Name der Person, der Beschäftigungsstatus - Vollzeit oder Teilzeit - die aktuelle Berufsbezeichnung, das Jahresgrundgehalt und eine Erklärung, ob es sich bei der Person um einen unbefristeten oder einen befristeten Mitarbeiter handelt. Das Schreiben sollte mit Datum, Titel und Unterschrift des Unternehmensvertreters enden, der das Schreiben ausgestellt hat.
Ein selbstgeschriebener Brief
Abgesehen von einigen Änderungen hat ein selbstgeschriebener Einkommensnachweis die gleichen Voraussetzungen wie ein vom Arbeitgeber verfasster Brief. Verwenden Sie als Selbstständige einen Briefkopf und geben Sie eine Erklärung dazu an, wie lange Sie im Geschäft sind. In einem persönlichen Brief zur Überprüfung des zusätzlichen Einkommens sollten Sie Ihre Einkommensquellen angeben und alle erforderlichen Überprüfungsdokumente wie Steuererklärungen, Kontoauszüge oder Sozialversicherungen, Kindergeld oder Entschädigungsschreiben für Arbeitnehmer vorlegen. Abhängig von den Anforderungen des Antragstellers müssen Sie möglicherweise auch angeben, wie lange Sie davon ausgehen, dass das Einkommen noch anhält und der Brief notariell beglaubigt ist.