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Mit dem Internal Revenue Service können Sie die normalen und normalen Ausgaben abrechnen, wenn Sie geschäftlich unterwegs sind. Konferenzen fallen in diese Kategorie, wenn sie einem legitimen Geschäftszweck dienen und in direktem Zusammenhang mit Ihrem Beruf stehen. Während die Anmeldegebühren für solche Konferenzen abzugsfähig sind, hängt die Abzugsfähigkeit Ihrer Flüge, Hotelzimmer, Mietwagen und Mahlzeiten davon ab, wie lange Sie bleiben und wie extravagant sie sind.
Arbeit oder Vergnügen?
Um die Reisekosten für eine Konferenz abzuziehen, muss der Hauptzweck der Reise eher das Geschäft als das Vergnügen sein. Es gibt keine feste Regel, die die beiden Regeln voneinander trennt, aber ein Faktor ist die Zeit, die die Konferenz im Verhältnis zur Dauer Ihrer Reise benötigt. Wenn Sie 10 Tage mit Ihrem Ehepartner auf Hawaii verbringen und in diesem Zeitraum an einer viertägigen Konferenz teilnehmen, sind Ihre Reisekosten nicht abzugsfähig. Wenn Sie nur sechs Tage bleiben, bleibt der Hauptzweck der Reise auch nach den zwei zusätzlichen Personentagen ein Geschäft. Der IRS stellt möglicherweise auch den Abzug in Frage, wenn es in Ihrer Nähe eine ähnliche Konferenz gab, an der Sie stattdessen hätten teilnehmen können. Reisekosten für Ihre Familie sind nicht abzugsfähig. Die Hälfte Ihrer Mahlzeiten sind abzugsfähig, solange sie nicht aufwendig sind.
Inanspruchnahme der Abzüge
Wenn Sie selbstständig sind, können Sie bei der Ermittlung Ihrer Steuerbelastung die Kosten einer qualifizierten Konferenz von Ihrem Einkommen abziehen. Wenn Sie ein Angestellter sind und Ihre Kosten nicht erstattet werden, ist Ihre Leistung möglicherweise geringer. Sie können nicht erstattete Betriebsausgaben nur in dem Umfang in Abzug bringen, in dem sie 2% Ihres angepassten Bruttoeinkommens übersteigen.