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Wenn Sie etwas verkaufen, z. B. ein Fahrzeug oder ein Gerät, können Sie dies als Privatverkauf betrachten. Für einen privaten Verkauf ist der einzige Kaufbeleg ein Kaufvertrag, der vom Verkäufer erstellt werden muss. Der Kaufvertrag, den Sie auf Ihrem Heimcomputer erstellen können, dient dem Käufer als Quittung, unabhängig davon, ob er mit Bargeld oder Scheck bezahlt. Käufer benötigen möglicherweise einen Kaufvertrag für steuerliche Zwecke oder zur Anzeige des Kaufbetrags, z. B. beim Kauf eines Fahrzeugs.
Schritt
Öffnen Sie ein Textverarbeitungsprogramm auf Ihrem Computer, z. B. Word oder OpenOffice, und erstellen Sie ein neues Dokument.
Schritt
Geben Sie oben im Dokument "Bill of Sale" ein. Zentrieren Sie die Wörter, und formatieren Sie sie fett und mit einer größeren Schrift als der Rest des Dokuments, um sie vom Rest des Textes unterscheiden zu können.
Schritt
Erstellen Sie einen Abschnitt mit den Kontaktdaten des Verkäufers. Dies sollte Name, Adresse und Telefonnummer enthalten.
Schritt
Listen Sie den verkauften Artikel, eine Beschreibung des Artikels und alle anderen relevanten Details auf. Wenn Sie beispielsweise ein Auto verkaufen, geben Sie die VIN, das Jahr, die Marke und das Modell an.
Schritt
Lassen Sie einen Platz für die Angaben des Käufers oder erstellen Sie einen Abschnitt mit diesen Angaben, wenn Sie bereits wissen, um welche Details es sich handelt. Dieser Abschnitt sollte den Namen, die Adresse und die Telefonnummer des Käufers enthalten.
Schritt
Geben Sie den für den Artikel bezahlten Preis ein - und geben Sie an, dass die Zahlung auf Wunsch in bar erfolgte - das Kaufdatum und eine Bestätigung, dass das Geld für den aufgelisteten Artikel eingegangen ist, der "wie besehen" ohne Garantie verkauft wird, es sei denn Der Artikel hat eine Garantie. Der Wortlaut des Beispiels kann lauten: "Ich bestätige, dass John Smith am 16.05.2011 5.000 USD in bar als vollständige Zahlung für das gelistete Fahrzeug bezahlt hat, das verkauft wird, wie es ist."
Schritt
Bestimmen Sie einen Bereich für den Verkäufer und den Käufer, der nach Abschluss des Verkaufs unterschrieben werden soll.