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In der Regel erlaubt der Internal Revenue Service dem Steuerzahler nicht, seine persönlichen Anwaltskosten abzuziehen. Es gibt jedoch einige bemerkenswerte Ausnahmen. Anwaltskosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit, Ihrem Geschäft oder Ihrem Geschäft entstehen, sind abzugsfähig. Rechtskosten im Zusammenhang mit der Erzeugung oder Erhebung steuerpflichtiger Einkünfte sind ebenfalls abzugsfähig. Wenn der Rechtsaufwand einen steuerlichen Zusammenhang hat, kann er auch als Abzug gelten.
Job- oder Geschäftskosten
Mit dem IRS können Sie die anfallenden Rechtskosten abziehen, die im Zusammenhang mit der Ausübung oder Aufrechterhaltung Ihrer Arbeit stehen. Gebühren im Zusammenhang mit Zivilprozessen und Strafsachen sind möglicherweise abzugsfähig. Beispielsweise sind alle Anwaltskosten, die Sie zur Abwehr von Strafanzeigen zahlen, abzugsfähig, sofern der Fall von Ihrem Beruf, Ihrer Arbeit oder Ihrem Geschäft herrührt. Wenn Sie einen rechtswidrigen Abbruchfall gegen Ihren Arbeitgeber einreichen, sind diese Anwaltskosten ebenfalls abzugsfähig. Sie können auch die Anwaltskosten und Gerichtskosten, die mit einem rechtswidrigen Diskriminierungsanspruch verbunden sind, in Abzug bringen.
Einkommen produzieren oder kassieren
Jegliche Rechtskosten, die Ihnen entstehen, wenn Sie versuchen, steuerpflichtiges Einkommen zu erzielen oder einzuziehen, sind abzugsfähig. Ein Vermieter, der einen Mieter wegen Miete meldet, kann seine Rechtskosten abziehen. Auf der anderen Seite kann eine sich verteidigende Person möglicherweise einen Steuerabzug vornehmen. Wenn Sie beispielsweise einen ehemaligen Ehepartner verklagen, um steuerpflichtige Unterhaltszahlungen einzuziehen, ist dies steuerlich absetzbar. Die Verteidigungsgebühren, die der ehemalige Ehepartner bezahlt, sind jedoch nicht abzugsfähig, da er die Gebühren nicht zur Erzeugung oder zum Sammeln von Einkommen verwendet.
Steuerangelegenheiten
Die meisten Gebühren, die Sie einem Steueranwalt zahlen, sind in der Regel abzugsfähig. Das liegt daran, dass der IRS dem Steuerpflichtigen erlaubt, alle mit der Ermittlung, Erhebung und Erstattung der Einkommensteuer verbundenen Kosten abzuziehen. Normalerweise können die mit der Scheidung verbundenen Anwaltskosten nicht abgezogen werden. Steuerpflichtige können jedoch die Scheidungskosten in Abzug bringen, wenn die Beratung die Steuerberatung im Zusammenhang mit der Scheidung einschließt. Wenn die Kosten für die Steuerberatung nicht ausdrücklich in Ihrer gesetzlichen Rechnung ausgewiesen sind, müssen Sie eine vernünftige Methode verwenden, um die Beratungskosten für die Steuerberatung zuzuweisen.
Abzug beantragen
Die Anwaltskosten werden als gesonderter Abzug nach Anlage A in Abzug gebracht. Zu den anrechnungsfähigen Anwaltskosten zählen Anwaltsgebühren, vorausbezahlte Gebühren, Konsultationen und Gerichtsgebühren. Schäden und Gerichtsstrafen sind nicht abzugsfähig. Es gibt keine spezifische Position für Prozesskosten in der Tabelle A. Der IRS weist den Steuerzahler jedoch an, alle Prozesskosten in Zeile 23, "Sonstige Ausgaben", anzugeben. Um diese Abzüge geltend zu machen, müssen Sie den Standardabzug vornehmen. Sonstige Abzüge sind erst dann abzugsfähig, wenn sie 2 Prozent Ihres bereinigten Bruttoeinkommens übersteigen.