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Der Tod eines Ehepartners kann verheerend sein. Selbst in einer Zeit emotionaler Not und Herzschmerz hören die Rechnungen nicht auf. Wenn Ihr Ehemann vor seinem Tod durch die Abteilung für Veteranenangelegenheiten Invaliditätsleistungen erhalten hat, können Sie seine Leistungen nicht mehr einholen. Sie können sich jedoch durch die VA für Ihre eigenen Vorteile qualifizieren. Abhängigkeits- und Entschädigungsentschädigung ist eine steuerfreie Leistung, die an berechtigte Ehegatten oder Kinder gezahlt wird.
Leistungen
Bei der DIC handelt es sich um eine monatliche Pauschalleistung, deren Grundbetrag vom Kongress festgelegt wird und nicht auf der Gehaltsstufe oder dem Dienstgrad des Dienstmitglieds basiert. Ab 2014 beträgt der Grundbetrag der DIC-Leistung bei Ehegatten 1.215 US-Dollar. Sie können sich für einen zusätzlichen Betrag von 258 US-Dollar pro Monat qualifizieren, wenn Ihr Mann mindestens acht Jahre lang eine Entschädigungsleistung erhalten hat und Sie beide mindestens acht Jahre verheiratet waren. Wenn Sie minderjährige Kinder haben, erhalten Sie möglicherweise für jedes Kind zusätzlich $ 301. Ihre unverheirateten Kinder können Leistungen erhalten, bis sie 18 oder 19 Jahre alt sind, wenn sie sich noch in der High School befinden. Wenn das Kind eine von der VA anerkannte Hochschule oder Hochschule besucht, können die Leistungen bis zum Alter von 23 Jahren anhalten. Behinderte Kinder können lebenslange Leistungen erhalten. Wenn Sie vor dem 57. Lebensjahr wieder heiraten, endet Ihr Ehepartner-DIC. Todesfallleistungen ändern sich in regelmäßigen Abständen. Erkundigen Sie sich bei der VA nach der neuesten Rate.
Qualifizierte Überlebende
Wenn Ihr Ehepartner ein Veteran war, müssen Sie mindestens ein Jahr verheiratet sein, um sich zu qualifizieren. Wenn Sie nicht mindestens ein Jahr verheiratet waren, müssen Sie ein Kind mit dem Veteran haben und bis zu seinem Tod ununterbrochen mit dem Veteran zusammenleben. Wenn Sie getrennt wurden, kann die Trennung nicht Ihre Schuld sein und Sie können nicht wieder geheiratet haben. Die VA listet andere Möglichkeiten auf, wie Sie sich als überlebender Ehepartner qualifizieren können. Wenn Sie vor dem 1. Januar 1957 verheiratet waren oder innerhalb von 15 Jahren nach dem Entlassungsdatum, an dem die den Tod verursachende Krankheit oder Krankheit begann, verheiratet waren, können Sie sich auch qualifizieren. Witwen können sich auch für DIC qualifizieren, wenn sie mit Militärangehörigen verheiratet sind, die im aktiven Dienst, im aktiven Ausbildungsdienst oder im inaktiven Ausbildungsdienst verstorben sind.
Notwendige Informationen
Sie müssen bestimmte Dokumente einreichen, darunter Entlassungs- oder Trennungspapiere, Aufzeichnungen über die Behandlung der Behandlung sowie Arzt- oder Krankenhausberichte. Der Antrag fragt, welche Leistungen Sie beantragen und welche Leistungen Ihr Ehepartner erhalten hat. Sie müssen Fragen zu Ihrem Ehemann, seinem Dienst, seinem aktiven Status, Ihrer Ehe, Ihren Kindern und anderen unterhaltsberechtigten Personen sowie nicht erstatteten medizinischen oder Bestattungskosten beantworten. Da das US-Finanzministerium verlangt, dass alle Einzahlungen des Bundes per elektronischer Geldüberweisung erfolgen, werden Sie aufgefordert, Ihre Kontonummer und Routing-Informationen anzugeben.
Bewerbungsprozess
Nach dem Tod Ihres Mannes müssen Sie Leistungen beantragen, um diese zu erhalten. Vollständiges Formular 21-534, "Antrag auf Unterhalts- und Entschädigungszahlung, Todesfallrente und aufgelaufene Leistungen durch einen überlebenden Ehepartner oder ein Kind." Sie können das auf der VA-Website verfügbare Formular herunterladen, ausdrucken und an Ihr regionales Büro schicken. Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antrags benötigen oder direkt mit einem Vertreter oder Vertreter zusammenarbeiten möchten, wenden Sie sich an Ihr regionales Büro. Verwenden Sie die Funktion "Facility Locator", um nach einem Büro in Ihrer Nähe zu suchen. Wenn der Tod Ihres Ehemannes während des Dienstes eingetreten ist, hilft Ihnen ein militärischer Assistenzoffizier, das Formular auszufüllen und sich zu bewerben.