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Der Internal Revenue Code definiert eine 501 (c) (3) -Organisation als von der Einkommensteuer befreit, wenn bestimmte Kriterien bezüglich der Aktivitäten der Organisation erfüllt sind. Eine 501 (c) (3) -Organisation muss für religiöse, wissenschaftliche, gemeinnützige, öffentliche Sicherheitsprüfungen, Literatur-, Bildungs-, Amateursportzwecke oder zur Verhinderung von Tierquälerei tätig sein. Ausschüttungen von 501 (c) (3) -Organisationen hängen davon ab, wie das Unternehmen nach dem Internal Revenue Code gegründet wurde.

Anfangsorganisation

Wenn eine Organisation den Status 501 (c) (3) auf dem Internal Revenue Service-Formular 1023 beantragt, legt die Organisation fest, um welche Art von steuerbefreiter Einrichtung es sich handelt und unter welchem ​​Unterabschnitt des Codeabschnitts 501 sie steht operiere unter. Die Organisation kann sich zunächst als private Stiftung oder gemeinnützige Organisation qualifizieren. Die Anforderungen an die Verteilung basieren auf dem Entitätstyp, der aus der Erstformation auf Formular 1023 ermittelt wurde.

Private Stiftungen

Die Einstufung von privaten Stiftungen umfasst private Betriebsstiftungen, befreite Betriebsstiftungen oder Stiftungen, die Zuschüsse vergeben. Mit Ausnahme der privaten Betriebsstiftungen ist gemäß dem Internal Revenue Code eine Mindestverteilung erforderlich. Diese Unternehmen müssen mindestens 5 Prozent des gesamten beizulegenden Zeitwerts des Treuhandvermögens ausschütten oder einer schweren Steuerstrafe ausgesetzt sein. Wenn der richtige Betrag nicht ausgeschüttet wird, unterliegt die Stiftung einer Verbrauchsteuer von 30 Prozent auf den nicht gezahlten Betrag. Wenn die Stiftung die Ausgabe nicht korrigiert und die richtigen Beträge ausbezahlt, erhöht sich die Strafe für die Verbrauchsteuer auf 100 Prozent.

Private Operating Foundation

Private Betriebsstiftungen haben einen günstigeren Steuerstatus, da sie nicht der Verbrauchsteuer unterliegen, die auf andere Arten von Privatstiftungen erhoben wird. Private Betriebsstiftungen haben strengere Qualifikationsanforderungen und unterliegen nicht den Mindestverteilungsanforderungen von 5 Prozent, die andere Arten von Privatstiftungen haben.

Gemeinnützige Organisation

Öffentliche Wohltätigkeitsorganisationen, die unter 501 (c) (3) organisiert werden, unterliegen nicht denselben Beschränkungen wie Privatstiftungen. Für eine öffentliche Wohltätigkeitsorganisation gelten keine Mindestanforderungen für die Verteilung. Der Internal Revenue Service schreibt jedoch vor, dass mindestens 10 Prozent der Kosten der Organisation von der Öffentlichkeit eingezogen werden müssen, um den Status der Steuerbefreiung zu erhalten.

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