Inhaltsverzeichnis:
- Ausnahmen für persönliche Wohnsitze
- Ausnahmen für Mietobjekte
- Nicht qualifizierte Verwendung für Mietobjekte
Wenn Sie ein Mietobjekt zu einem Gewinn verkaufen, schulden Sie der Transaktion Kapitalgewinnsteuern. Jedoch, Wenn Sie in der Wohnung gewohnt haben, bevor diese zu einem Mietobjekt wurde, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Kapitalgewinnausschluss von bis zu 500.000 US-Dollar.
Ausnahmen für persönliche Wohnsitze
Der Internal Revenue Service ermöglicht dem Steuerpflichtigen eine Befreiung vom Kapitalgewinn in Höhe von 250.000 USD beim Verkauf eines persönlichen Wohnsitzes. Die Befreiung wird pro Person berechnet, was bedeutet, dass ein Ehepaar Kapitalgewinne in Höhe von bis zu 500.000 US-Dollar freigeben kann. Angenommen, Sie und Ihr Ehepartner haben Ihr Haus für 1.000.000 Dollar verkauft und Ihre Basis betrug 400.000 Dollar. Im Rahmen der Privaten Aufenthaltsgenehmigung können Sie 500.000 $ Ihres Kapitalgewinns von 600.000 $ ausschließen. Sie zahlen nur Steuern auf Gewinne im Wert von 100.000 USD.
Ausnahmen für Mietobjekte
Wenn Sie vor oder nach Ihrer Nutzung als Mietobjekt in einem Haus gewohnt haben, können Sie möglicherweise die persönliche Aufenthaltsbefreiung in Anspruch nehmen. Für eine Immobilie, die als persönlicher Wohnsitz gilt, du musst haben im Besitz und lebte zwei der letzten fünf Steuerjahre bevor Sie die Immobilie verkauft haben.
Angenommen, Sie haben als persönlicher Wohnsitz in einem Haus gelebt, es für zwei Jahre als Mietobjekt vermietet und es dann verkauft. Da Sie drei der letzten fünf Jahre in Ihrem Zuhause gelebt haben, sind Sie für den Ausschluss qualifiziert. Wenn das Haus jedoch für vier Jahre gemietet und dann verkauft wurde, haben Sie keinen Anspruch auf den Ausschluss. Praktisch können Sie Ihr Haus vor dem Verkauf bis zu drei Jahre lang mieten und trotzdem die persönliche Aufenthaltsbefreiung in Anspruch nehmen.
Nicht qualifizierte Verwendung für Mietobjekte
Wenn Ihr Haus ein persönlicher Wohnsitz ist und Sie es für ein paar Jahre vermieten, haben Sie trotzdem Anspruch auf den vollständigen Ausschluss Ihres Wohnsitzes. Das Gegenteil trifft jedoch nicht zu. Jede Mietzeit, die aufgetreten ist Vor ein Haus, in dem Ihr persönlicher Wohnsitz nicht zum Gewinnausschluss berechtigt ist.
Angenommen, Sie haben vier Jahre in einem Haus gelebt, es für ein Jahr vermietet und dann verkauft. Weil die Mietdauer eingetreten ist nach dem Das Haus war Ihr persönlicher Wohnsitz, Sie haben Anspruch auf den vollen Ausschluss von 250.000 US-Dollar oder 500.000 US-Dollar.
Angenommen, Sie haben ein Haus für vier Jahre vermietet, dort vier Jahre als persönlicher Wohnsitz gelebt und es dann verkauft. Der IRS berücksichtigt die vierjährige Mietdauer Vor Sie lebten in der Wohnung, um nicht qualifiziert zu sein. Da die unqualifizierte Mietdauer die Hälfte der Zeit ausmachte, in der Sie das Haus besaßen, können Sie nur die Hälfte des Kapitalgewinns ausschließen.